Fachschule für Weiterbildung in der Pflege
Ziele der Weiterbildung
Die Teilnehmer werden befähigt in stationären und ambulanten Einrichtungen eine Pflege- und Funktionseinheit selbstständig zu leiten und dabei die pflegerischen Arbeitsabläufe zu planen, zu organisieren, zu realisieren und zu kontrollieren und die Methoden der Qualitätssicherung anzuwenden. Die Weiterbildung erfüllt auch die Anforderungen an die Praxisanleiterqualifikation nach dem „Gesetz zur Änderung des Landespflegegesetzes“ vom 15. Juni 2010.
Durch die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht im Fach Arbeits- und Berufspädagogik im Umfang von 300 Stunden sowie durch die erfolgreiche Prüfung in diesem Fach wird die berufspädagogische Qualifikation zur praktischen Anleitung Auszubildender in Pflegeberufen entsprechend den landes- und bundesrechtlichen Bestimmungen erworben.
Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung zur verantwortlichen Pflegefachkraft sind die Teilnehmer befähigt, die Leitung von stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen zu übernehmen
(§ 6 LPersVO vom 07.12.2015 und § 71 SGB XI).
Aufnahmevoraussetzungen
- Abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpflegefachkraft, Gesundheits- und Krankenpflegefachkraft, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachkraft sowie
- eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren
Ihre Aufnahmevoraussetzung ist nicht dabei?
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Teilnahmegebühr
Pro Schuljahr 100 Euro
Dauer
Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Der Unterricht wird wöchentlich an einem ganzen und einem halben Schultag erteilt.
(Insgesamt 920 Stunden Theorie und 400 Stunden ausbildungsbezogene Praxis)
Weiterbildungsinhalt
Lernbereich I
- Datenverarbeitung/Dokumentation
- Berufs- und Arbeitspädagogik
Lernbereich II
- Gerontologie
- Gerontopsychiatrie
- Pflegewissenschaft und Qualitätsmanagement
Lernbereich III
- Organisation und Führung mit Übungen
- Wirtschaft und Recht
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus schriftlichen und einer mündlichen Prüfung sowie einer Facharbeit im Schwerpunkt Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit.
Schriftliche Prüfungen:
- Berufs- und Arbeitspädagogik,
- Gerontopsychiatrie und
- Organisation und Führung mit Übungen
Mündliche Prüfung:
- Wirtschaft und Recht
Facharbeit:
- Facharbeit im Fach Organisation und Führung
Abschluss
Nach Bestehen der Abschlussprüfung lautet die Berufsbezeichnung: „Staatlich geprüfte Fachkraft zur Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit“
Anmeldung
an der Karoline-Breitinger-Schule mit folgenden Bewerbungsunterlagen:
- Aufnahmeantrag
- Tabellarischer Lebenslauf mit Angabe des bisherigen Bildungsweges und die ausgeübte Berufstätigkeit
- Beglaubigte Abschriften der unter Aufnahmevoraussetzungen verlangten Nach-weise
- Eine Erklärung, ob und ggf. an welcher Fachschule für Weiterbildung in der Pflege die Bewerberin oder der Bewerber bereits an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen hat, bzw. einen Aufnahmeantrag gerichtet hat.