Zweijährige Berufsfachschule
Bereich: Ernährung und Gesundheit
Profil: Hauswirtschaft und Ernährung
Ausbildungsziel und Dauer
Die zweijährige Berufsfachschule – Profil Hauswirtschaft und Ernährung – vermittelt eine berufliche Grundbildung und führt Schüler/-innen mit Hauptschulabschluss zur Fachschulreife (Mittlere Reife = Mittlerer Bildungsabschluss)
Die zweijährige Berufsfachschule ist eine Vollzeitschule und dauert zwei Schuljahre.
Profilbereich
- Berufsfachliche Kompetenz
Inhalte aus den Bereichen
→ Ernährungslehre
→ Wirtschaftslehre
→ Erziehungslehre und
→ Wohnlehre - Berufspraktische Kompetenz
Inhalte aus den Bereichen
→ Nahrungszubereitung
→ Haushaltsmanagement mit Gestaltung
Aufnahmevoraussetzungen
- Hauptschulabschluss
oder - Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahres
oder - Versetzungszeugnis in die Klasse 10 der Realschule
oder - Versetzungszeugnis des Gymnasiums in Klasse 10 (G9) bzw. Klasse 9 (G8)
oder - Abgangszeugnis der Klasse 9 (Realschule, G9 bzw. Klasse 8 G8) (Ø mind. 4,0 in Deutsch, Englisch, Mathematik und in höchstens einem dieser Fächer die Note „mangelhaft“)
Ihre Aufnahmevoraussetzung ist nicht dabei?
Rufen Sie uns an – wir helfen gerne weiter!
Stundentafel
Der Pflicht- und Wahlpflichtbereich umfasst wöchentlich 32 Stunden.
1. Jahr | 2. Jahr | |
---|---|---|
Allgemeiner Bereich | ||
Religion | 2 | 1 |
Deutsch 1) | 3 | 2 |
Englisch 1) | 3 | 4 |
Geschichte / Gemeinschaftskunde | 2 | 2 |
Sport | 2 | 2 |
Mathematik 1) | 3 | 4 |
Chemie | 2 | 2 |
17 | 17 | |
Profilbereich | ||
Berufsfachliche Kompetenz mit Projektkompetenz 1) | 5 | 5 |
Berufspraktische Kompetenz | 6 | 6 |
11 | 11 | |
Wahlpflichtbereich | ||
Betriebspraktikum | ||
Ergänzender Fachunterricht | ||
Stützunterricht | ||
4 | 4 |
1) Kernfach
Wege nach der 2BFH
Diese Schulart ermöglicht den Zugang
- zur Ausbildung (alle Berufe, die einen Mittleren Bildungsabschluss erfordern = „Mittlere Reife“)
- zu allen beruflichen Gymnasien, die in drei Jahren zur Allgemeinen Hochschulreife führen,
- zu allen Berufskollegs I,
- zum Beruf Hauswirtschafter/-in und kann als 1. Ausbildungsjahr anerkannt werden.
- FSJ oder anderes
Die Berufsschulpflicht ist erfüllt, sofern kein Ausbildungsverhältnis eingegangen wird.