Berufsoberschule Fachrichtung Sozialwesen
Ausbildungsziel und Dauer
Zwei Jahre Vollzeitunterricht in den allgemeinen und fachrichtungsbezogenen Fächern führen mit der Abschlussprüfung zur Allgemeinen oder Fachgebundenen Hochschulreife, welche zum Studium an Hochschulen berechtigt. Für die Allgemeine Hochschulreife muss der Nachweis von Kenntnissen einer zweiten Fremdsprache erbracht werden.
Aufnahmevoraussetzungen
- Mittlerer Bildungsabschluss
(Fachschulreife, Mittlere Reife, gleichwertiger Bildungsstand*) oder Versetzungs-zeugnis in Klasse 11 (G9) oder in Klasse 10 oder Jahrgangsstufe 11 (G8), mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und einem der Fächer Biologie, Chemie, Physik, Materie-Natur-Technik oder Naturwissenschaftliches Arbeiten, wobei jeweils mindestens die Note 4,0 erreicht sein muss.
Zudem besteht die Möglichkeit, die Anforderungen für die Oberstufe durch eine Aufnahmeprüfung nachzuweisen.* Ein gleichwertiger Bildungsstand kann durch einen Hauptschulabschluss, Berufsschulabschluss und eine Berufsausbildung nachgewiesen werden; er berechtigt zur Teilnahme an der Aufnahmeprüfung.
und - Abschlusszeugnis der Berufsschule
und - Abschluss einer nach Ausbildungsordnung mindestens zweijährigen Berufsausbildung (Der Berufsausbildung gleichgestellt ist eine einschlägige, für den Besuch der Oberstufe der Berufsoberschule förderliche Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren.) im sozialen Bereich.
oder - Ein Zeugnis der Fachhochschulreife mit einem Durchschnitt von 2,5 und in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Biologie jeweils besser als 4,0 zusammen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, berechtigt nach einem Beratungsgespräch zum Eintritt in die Klasse 2 der BOS, sofern Plätze zur Verfügung stehen.
Ihre Aufnahmevoraussetzung ist nicht dabei?
Rufen Sie uns an – wir helfen gerne weiter!
Probezeit
Die Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe. Die Probezeit erstreckt sich über das erste Schulhalbjahr.
Kosten/Förderung
Ausbildungsförderung nach BAföG ist möglich.
Abschluss
Die Fachgebundene Hochschulreife schließt die Fachhochschulreife ein. Die Allgemeine Hochschulreife setzt ausreichende Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache voraus:
- Klasse 7 bis 10 der Realschule oder des Gymnasiums
oder - Kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen
oder - Wahlfach in der Berufsoberschule.
Stundentafel
Pflichtbereich | 1. Jahr | 2. Jahr |
---|---|---|
Religion | 1 | 1 |
Deutsch 1) | 4 | 4 |
Englisch 1) | 5 | 5 |
Mathematik 1) | 6 | 6 |
Biologie mit Gesundheitslehre 1) | 6 | 6 |
Geschichte mit Gemeinschaftskunde | 2 | 2 |
Volks- und Betriebswirtschaftslehre | 2 | 2 |
Pädagogik / Psychologie | 2 | 4 |
Projektarbeit | 2 | – |
30 | 30 | |
Wahlbereich | ||
Französisch | 4 | 4 |
Spanisch | 4 | 4 |
1) Diese Fächer sind Kernfächer.
2) Je nach Angebot der Schule kann das Fach als zweite Fremdsprache zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife oder als dritte Fremdsprache belegt werden.
Aufnahmeantrag bitte bis zum 1. März
Der Aufnahmeantrag muss enthalten:
- tabellarischer Lebenslauf
- beglaubigte Zeugnisabschriften (siehe Aufnahmevoraussetzungen)
- Nachweis der Berufsausbildung
- Erklärung, ob an einem Aufnahmeverfahren zur Berufsoberschule bzw. an Prüfungen zur Hochschulreife bereits teilgenommen wurde
Wenn Sie nach dem Anmeldeschluss den Aufnahmeantrag stellen, können Sie nur dann aufgenommen werden, wenn nach Berücksichtigung aller rechtzeitig eingegangenen Anträge noch Plätze frei sind.