Berufskolleg Gesundheit und Pflege I
Ausbildungsziel und Dauer
Die Ausbildung am Berufskolleg Gesundheit und Pflege I bereitet auf Berufe des Gesundheitsbereichs und des pflegerischen Bereichs vor. Sie vermittelt neben allgemein bildenden Inhalten Grundkenntnisse in den Bereichen Ernährung, Gesundheit und Pflege. Sie ist Voraussetzung für die Aufnahme in das Berufskolleg für Gesundheit und Pflege⋅II.
Das Berufskolleg Gesundheit und Pflege I ist eine Vollzeitschule und dauert ein Schuljahr.
Aufnahmevoraussetzungen
- Mittlerer Bildungsabschluss (Mittlere Reife, Fachschulreife o. a.)
oder - Versetzung in Klasse 11 (G9) oder in Klasse 10 (G8) des Gymnasiums
oder - Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
Ihre Aufnahmevoraussetzung ist nicht dabei?
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Probezeit
Das erste Halbjahr gilt als Probezeit.
Praktikum
Es findet mindestens ein Blockpraktikum statt.
Abschluss
Im Fach Biologie und Gesundheitslehre wird gegen Ende des zweiten Halbjahres eine Zentrale Klassenarbeit angefertigt. Wird in den Kernfächern ein Durchschnitt von mindestens 3,0 erreicht, berechtigt dies zur Aufnahme in das Berufskolleg Gesundheit und Pflege II.
Im Berufskolleg II sind folgende Qualifikationen möglich:
- Fachhochschulreife (gültig für Baden-Württemberg)
- Berufsbezeichnung: Assistent/-in im Gesundheits- und Sozialwesen
- Übergang in die Berufsoberschule Fachrichtung Sozialwesen möglich
Die Berufsschulpflicht ist erfüllt, sofern kein Ausbildungsverhältnis eingegangen wird.
Unterrichtsfächer / Stundentafel
Pflichtfächer | Wochenstunden |
---|---|
Allgemeiner Bereich | |
Deutsch / Betriebliche Kommunikation 1) | 3 |
Englisch 1) | 3 |
Mathematik 1) | 2 |
Gemeinschaftskunde / Geschichte | 2 |
Religion | 1 |
Berufsfachlicher Bereich | |
Biologie und Gesundheitslehre 1) (Zentrale Klassenarbeit) | 5 |
Pflege | 2 |
Wirtschaft und Recht mit Datenverarbeitung | 2 |
Ernährungslehre mit Diätetik | 3 |
Datenverarbeitung / Textverarbeitung | 2 |
Projektkompetenz 2) | |
Wahlpflichtfächer | |
Pflegeübungen und -dokumentation | 3 |
Labortechnologie | 2 |
30 |
1) Diese Fächer sind Kernfächer.
2) Bestandteil des Unterrichts im Berufsfachlichen Bereich
Wege nach dem 1BK1P
- Durchschnitt in den Kernfächern von mindestens 3,0 erreicht
→ Berufskolleg Gesundheit und Pflege II (1BK2P)
→ Fachhochschulreife (gültig für Baden-Württemberg) - Duales Berufskolleg Fachrichtung Soziales (1BKST)
- Ausbildung
- FSJ oder anderes
Die Berufsschulpflicht ist erfüllt, sofern kein Ausbildungsverhältnis eingegangen wird.