Zweijährige Berufsfachschule
Bereich: Ernährung und Gesundheit
Profil: Gesundheit und Pflege
Ausbildungsziel und Dauer
Die zweijährige Berufsfachschule – Profil Gesundheit und Pflege- vermittelt eine berufliche Grundbildung und führt Schüler/-innen mit Hauptschulabschluss zur Fachschulreife (Mittlere Reife = Mittlerer Bildungsabschluss)
Die zweijährige Berufsfachschule ist eine Vollzeitschule und dauert zwei Schuljahre.
Profilbereich
- Berufsfachliche Kompetenz
Inhalte aus den Bereichen
→ Gesundheits- und Krankenlehre,
→ Pflegetheorie und
→ Wirtschaftslehre - Berufspraktische Kompetenz
Inhalte aus den Bereichen
→ Pflegeübungen,
→ Textverarbeitung und
→ Labortechnologie
Aufnahmevoraussetzungen
- Hauptschulabschluss
oder - Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahres
oder - Versetzungszeugnis in die Klasse 10 der Realschule
oder - Versetzungszeugnis des Gymnasiums in Klasse 10 (G9) bzw. Klasse 9 (G8)
oder - Abgangszeugnis der Klasse 9 (Realschule, G9 bzw. Klasse 8 G8) (Ø mind. 4,0 in Deutsch, Englisch, Mathematik und in höchstens einem dieser Fächer die Note „mangelhaft“)
Ihre Aufnahmevoraussetzung ist nicht dabei?
Rufen Sie uns an – wir helfen gerne weiter!
Stundentafel
Der Pflicht- und Wahlpflichtbereich umfasst wöchentlich 32 Stunden.
| 1. Jahr | 2. Jahr | |
|---|---|---|
| Allgemeiner Bereich | ||
| Religion | 2 | 1 |
| Deutsch 1) | 3 | 2 |
| Englisch 1) | 3 | 4 |
| Geschichte / Gemeinschaftskunde | 2 | 2 |
| Sport | 2 | 2 |
| Mathematik 1) | 3 | 4 |
| Biologie | 2 | 2 |
| 17 | 17 | |
| Profilbereich | ||
| Berufsfachliche Kompetenz mit Projektkompetenz 1) | 5 | 5 |
| Berufspraktische Kompetenz | 6 | 6 |
| 11 | 11 | |
| Wahlpflichtbereich | ||
| Betriebspraktikum | ||
| Ergänzender Fachunterricht | ||
| Stützunterricht | ||
| 4 | 4 |
1) Kernfach
Wege nach der 2BFP
Diese Schulart ermöglicht den Zugang
- zur Ausbildung (alle Berufe, die einen Mittleren Bildungsabschluss erfordern = „Mittlere Reife“)
- zu allen beruflichen Gymnasien, die in drei Jahren zur Allgemeinen Hochschulreife führen,
- zu allen Berufskollegs I,
- FSJ oder anderes
Die Berufsschulpflicht ist erfüllt, sofern kein Ausbildungsverhältnis eingegangen wird.






